Startseite

Fördermöglichkeiten

Meisterbafög nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Neu)

1

Geltungsdauer

Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG" gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen.

2

Was wird gefördert

Berufliche Aufstiegsfortbildung wie z.B. Polier oder Meisterausbildung

3

Wer wird gefördert

Handwerker und andere Fachkräfte

4

Leistungen

Bei Teilzeit Maßnahmen wird ein Zuschuss von 35 Prozent gewährt. Die restliche Summe kann über ein zinsgünstiges Bankdarlehen abgesichert werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es weitere Leistungen wie z.B. Unterhaltsbeitrag, Kinderbetreuungskosten Erstattung der Gebühren für das Meisterstück bei Bestehen der Prüfung

5

Eigenbeteiligung

In Form eines zinsgünstigen Darlehens , es können aber auf Antrag 75 % des Restdarlehens erlassen werden , sollte innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gegründet werden

6

Antragstermine

Förderung von Unterhaltsbeiträgen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen, da Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist

7

Antragsstelle

Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers

8

Antragsformulare

Siehe Punkt 7 Antragstelle

9

Links

http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php

10

Bemerkungen

Gilt auch für die Polierausbildung Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen

zurück