| Fördermöglichkeiten |
Meisterbafög nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Neu) |
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1 |
Geltungsdauer |
Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG" gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. |
2 |
Was wird gefördert |
Berufliche Aufstiegsfortbildung wie z.B. Polier oder Meisterausbildung |
3 |
Wer wird gefördert |
Handwerker und andere Fachkräfte |
4 |
Leistungen |
Bei Teilzeit Maßnahmen wird ein Zuschuss von 35 Prozent gewährt. Die restliche Summe kann über ein zinsgünstiges Bankdarlehen abgesichert werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es weitere Leistungen wie z.B. Unterhaltsbeitrag, Kinderbetreuungskosten Erstattung der Gebühren für das Meisterstück bei Bestehen der Prüfung |
5 |
Eigenbeteiligung |
In Form eines zinsgünstigen Darlehens , es können aber auf Antrag 75 % des Restdarlehens erlassen werden , sollte innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gegründet werden |
6 |
Antragstermine |
Förderung von Unterhaltsbeiträgen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen, da Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist |
7 |
Antragsstelle |
Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers |
8 |
Antragsformulare |
Siehe Punkt 7 Antragstelle |
9 |
Links |
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Bemerkungen |
Gilt auch für die Polierausbildung Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen |