| Fördermöglichkeiten |
Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) |
||
1 |
Geltungsdauer |
gilt bis 30.06.2012 (finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – ESF) |
2 |
Was wird gefördert |
1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) mit 300 bis 3.000 EUR pro Teilnehmer, 2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) mit 300 bis 10.000 EUR pro KMU und 3. ein Personalcheck für Fachkräftesicherung (Punkt 2.2.3 der Richtlinie) mit 300 bis 4.000 EUR pro KMU (je nach Unternehmensgröße). |
3 |
Wer wird gefördert |
Förderung kann nur für Mitarbeiter eines Unternehmens beantragt werden, die kein Kurzarbeitergeld beziehen. |
4 |
Leistungen |
300 bis 3000 € je Teilnehmer oder 300 bis 10 000 € je KMU Für Personalcheck 300 bis 4000€ je KMU |
5 |
Eigenbeteiligung |
Die beteiligten KMU müssen mindestens 30 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern. |
6 |
Antragstermine |
Die Antragstermine laut Richtlinie sind ab 01.04.2009 aufgehoben. Dies bedeutet, dass eine Antragstellung fortlaufend möglich ist. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen und höchstens 12 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn elektronisch über das LASA-Portal eingereicht werden. |
7 |
Antragsstelle |
LASA Brandenburg siehe Link |
8 |
Antragsformulare |
|
9 |
Links |
http://www.lasa-brandenburg.de/Qualifizierung-in-Unternehmen.652.0.html |
10 |
Bemerkungen |
Antragstellung erfolgt nur online über das LASA Portal |