Zertifizierter Prüfer zur Bestimmung der Luftdichtigkeit von Gebäuden nach der Energieeinsparverordnung
Am 25.09.2009 wurde im Bundesanzeiger die Änderung der „Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 10.09.2009 veröffentlicht.
Mit dieser Änderung kann jetzt auch eine Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, bekannt als Blower-Door-Test, nach der DIN 13829 in die Energieberatung vor Ort integriert werden. Die Luftdichtheitsprüfung kann mit einem Bonus von 100,- € zusätzlich zur Energieberatung gefördert werden.
Des Weiteren wurde der Förderzeitraum bis zum 31.12.2014 verlängert.
In Anspruch genommen werden kann diese Förderung für Wohngebäude, für die bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.
Antragsberechtigt für die Förderung sind Ingenieure und Architekten die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit die notwendigen speziellen Fachkenntnisse erworben oder an einer speziellen Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben, sowie Absolventen der Lehrgänge zum geprüften Gebäudeenergieberater/in.
Nicht Antragsberechtigt ist, wer mit der Beratung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben kann. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter oder Eigentümer von Baubetrieben, Heizungsinstallationsfirmen oder Dachdeckern.
Bei einer Integration der Luftdichtigkeitsprüfung in die Beratung, muss die Person, welche die Prüfung ausführt, über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen und entsprechend nachweislich dazu qualifiziert sein.
„Entsprechende Fachkenntnisse“ bei der Durchführung von Blower-Door-Tests liegen dann vor, wenn die durchführende Person über Fachkenntnisse verfügt, die eine Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN 13829, Energieeinsparverordnung und DIN 4108 (Teil 7) gewährleisten.
Eine entsprechende Qualifikation ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Anforderung nachzuweisen.
Eine Möglichkeit diesen Nachweis zu erbringen ist die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates, das nach erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden Fortbildungskurs erteilt wird.
Das Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen Cottbus führt dazu in der Zeit vom 02.06.2010 bis zum 04.06.2010 einen Fortbildungskurs zum „Zertifizierten Prüfer zur Bestimmung der Luftdichtheit von Gebäuden nach der Energieeinsparverordnung!“ durch.

weitere Informationen:
Kompetenzzentrum
für Nachhaltiges Bauen Cottbus
Dissenchener Schulstraße 15
03052 Cottbus-Dissenchen
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